ENTSENDUNG FRANKREICH – VERTRAUEN SIE AUF 50 JAHRE KOMPETENZ DER INTERGEST FRANCE S.A.S.
Neue Märkte erschließen, wachsen und das global – möchten Sie Projekte in Frankreich betreuen und attraktive Aufträge gewinnen, brauchen Sie einen erfahrenen und professionellen Partner an Ihrer Seite, der sich zielsicher um den bürokratischen Aufwand der Entsendung nach Frankreich kümmert.
Dabei geht es um ein rechtssicheres Handling, das sowohl Sie als Entsender sowie den Entsendeten selbst schützt. Immer dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in Frankreich aktiv werden und Mitarbeiter vor Ort einsetzen, muss dies beim zuständigen französischen Arbeitsministerium angemeldet werden. Die Vorgaben, die im Zuge der Entsendung nach Frankreich einzuhalten sind, steigen seit 2014 permanent. Das hängt mit verschärften Rechtsvorschriften zusammen, deren Missachtung hohe Geldbußen für alle Beteiligten nach sich ziehen kann.
Unser Versprechen an Sie: Seit 1972 bewegen wir uns auf den internationalen Märkten und unterstützen Unternehmen bei der sicheren Expansion nach Frankreich. Mit unserem fundierten Netzwerk an Steuer- und Arbeitsrechtfachleuten und besten Kontakten zu deutschen wie französischen Behörden wickeln wir Ihre Entsendung nach Frankreich schnell und reibungslos ab.
Überlassen Sie uns die Formalitäten und kümmern Sie sich um Ihren Erfolg!
Entsendung nach Frankreich: Das muss in der Deklaration gegenüber den französischen Behörden enthalten sein
Oftmals geht es um die Beteiligung an Bauvorhaben, in Grenznähe wie z.B. Grand-Est / Frankreich, das unmittelbar an das Saarland angrenzt. Von dort aus agieren viele deutsche Firmen, sei es auf größeren Baustellen wie die smart-Werke oder kleineren privaten Baustellen wie Dach-Sanierung oder Gartenbau.
Um Ihnen ein Eindruck darüber zu geben, was in diesen Fällen wichtig ist, wollen wir den Inhalt einer Deklaration beispielhaft darstellen:
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Name
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Sitz
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Steuernummer
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Informationen zur Baustelle
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Angaben zur Geschäftsführung
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Laufzeit des Projektes
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Wochenstunden
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Vollständige Liste der Mitarbeiter mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Stundensatz
Merke: Immer dann, wenn eine ausländische Firma nach Frankreich geht, benötigen Sie die SIPSI genannte Deklaration gegenüber dem französischen Arbeitsministerium. Die Gründe hierfür sind vielfältig, gerne kommen wir darauf im nächsten Absatz zu sprechen.
Gründe für das rigorose Vorgehen Frankreichs bei der Entsendung ausländischer Mitarbeiter
Der französische Staat ist von stetig sich verändernden, relativ hohen und strikten Sozialstandards geprägt. Zum einen dienen Maßnahmen deshalb dem Schutz von Unternehmen und Mitarbeitern. Zum anderen geht es darum, keine Verwässerung eben jener Standards zuzulassen. Hier einige Details:
In Frankreich gelten je nach Branche eine Wochenarbeitszeit von 30 bis 35 Stunden. Überschreitungen sind nur nach gewissen Vorgaben möglich.
Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich (salaire minimum interprofessionel de croissance - SMIC) beträgt gegenwärtig 10,15 EUR und verpflichtet ausländische Firmen, die Einhaltung dessen unbedingt sicherzustellen, ansonsten muss der Tarifvertrag in der jeweiligen Branche angepasst sein/werden.
Zur Vermeidung von Schwarzarbeit dient die Deklaration bei einer Entsendung nach Frankreich als zusätzlicher Puffer.
Die Nutzung französischer Autobahnen, Gesundheitseinrichtungen und nicht zuletzt der Schutz der Bevölkerung stehen ganz oben auf der arbeitsrechtlichen Prioritätenliste.
Nicht zuletzt: Arbeitsschutz in all seinen Facetten ist ein zentraler Aspekt im französischen Arbeitsrecht. So gelten beispielsweise Tarifverträge einzelner Branchen auf für ausländische Firmen, sodass Beiträge zu zahlen und andere Vorgaben einzuhalten sind. Als Unternehmen, das eine Entsendung seiner Mitarbeiter nach Frankreich plant, benötigen Sie zudem einen sog. Sozialvertreter.
InterGest übernimmt die Stellung jenes Akteurs und sichert Ihnen den Rücken, um ohne Einschränkungen auf französischem Territorium agieren zu können.
DIE ENTSENDUNG
VON MITARBEITERN
NACH FRANKREICH
IN BESTEN
HÄNDEN
Bei uns können Sie sich auf eine fachliche Beratung und Kompetenz verlassen, wenn Sie die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich planen. Der Zeitpunkt ist günstig, denn deutsche Fachkräfte aller Gewerke sind in Europa sehr gefragt. Die hohen Standards bei Ausbildung, Qualifikation und Spezialisierung werden bei unserem Nachbarn hochgeschätzt. Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie den bürokratischen Aufwand nicht fürchten.
Die Spezialisten der InterGest France S.A.S. übernehmen zuverlässig alle Schritte der Entsendung nach Frankreich unter Einbehalt des aktuell gültigen Entsendegesetzes. Vom privaten Auftrag bis zum großen Bauvorhaben erhalten Sie den kompletten Service aus einer Hand, was steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen der Entsendung Ihrer Mitarbeiter nach Frankreich angeht, und können sich so voll und ganz auf Ihr Projekt konzentrieren.
Was muss bei der Entsendung nach Frankreich beachtet werden?
Jeder Arbeitgeber, der in Europa Dienstleistungen erbringt, muss für die Entsendung aktuelle, europäische Sozialgesetzgebungen beachten. Die Entsendung von Personal nach Frankreich ist rechtlich streng geregelt. Sollten Unternehmen die Gesetze und Formalitäten nicht einhalten, können hohe Bußgelder verhängt werden.
Diese Vorschriften beziehen sich auf alle vertraglich festgehaltenen Dienstleistungen zwischen Leistungserbringer und einem Kunden in Frankreich, Dienstleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe, bei der Entsendung von Mitarbeitern aus einer Zeitarbeitsfirma mit regulärem Firmensitz im Ausland, bei Leistungserbringung auf eigene Rechnung und seit 2016 auch bei der Mitarbeiterentsendung von Transportfirmen nach Frankreich.
Um diese Regularien einhalten zu können, fungiert ein sog. Sozialvertreter als Ansprechpartner für die französischen Behörden. Hierbei kann es sich wahlweise um eine physische Person oder eine juristische Person handeln. Anforderungen in diesem Kontext sind u.a.:
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Auszug aus dem Handelsregister
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Ausweiskopien aller Mitarbeiter
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Übermittlung aller Arbeitsverträge
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A1-Formular
Ihr Vorteil mit InterGest: Wir halten Ihnen den Rücken frei und gewährleisten so den vollen Fokus auf Ihre Haupttätigkeit. Für Kontrollen behalten wir wichtige Unterlagen, beispielsweise die BTP-Karten, die für Kontrollen in Handwerk und Baubranche stets vorhanden sein müssen.
Ein Gesetzes-Dschungel, der für Laien schwer zu durchschauen ist. Aus Erfahrung wissen wir, dass der bürokratische Aufwand der aktuell gültigen Entsendegesetze für viele Betriebe zu kompliziert und aufwendig ist. Damit lassen Sie jedoch große Potenziale für Ihr Unternehmenswachstum liegen. Wir von InterGest France S.A.S. helfen Ihnen bei der Erschließung neuer Märkte und bewegen uns dazu sicher auf dem Parkett der französischen Gesetze.
Nicht zu vergessen: Verstöße gleich welcher Art gegen die Vorgaben, die an die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich gestellt werden, führen zu Strafzahlungen in Höhe von 4.000 EUR pro Mitarbeiter – jeweils für das Unternehmen sowie den französischen Endkunden. Wir überwachen deshalb sämtliche Anforderungen und Zeiträume, stellen bei Entsendungen von mehr als 183 Tagen im Jahr die Einhaltung der Steuerpflicht in Frankreich sicher und beraten zum optimalen Vorgehen.
Wie läuft der Antrag einer Entsendung nach Frankreich ab?
Die Entsendung von Mitarbeitern muss in Frankreich am Ort der Dienstleistungserbringung angemeldet werden. Die Entsendemitteilung erfolgt dabei online über die Plattform SIPSI.
Für die Meldung zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich bedarf es einiger Angaben, wie zum Unternehmen selbst, Angaben zum Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird, sowie voraussichtliche Dauer und Daten über die Arbeitnehmer. Ferner muss für den Zeitraum der Entsendung ein Ansprechpartner mit nachweislichem Wohnsitz in Frankreich per Vollmacht schriftlich benannt werden.
Bei einer nicht gemeldeten Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich wird ein Betrag von 4.000 € jeweils für den Entsender wie den Empfänger fällig. Im Wiederholungsfall fällt ein Bußgeld von 8.000 € an.
Ihr Vorteil mit der InterGest France S.A.S: Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung im Portal SIPSI und kümmern uns um die Ausstellung der Entsendebescheinigung SIPSI. Zudem sorgen wir für die Benennung eines (Fiskal-)Vertreters in Frankreich.
Besonderheit im Baugewerbe bei der Entsendung von Mitarbeitern
Als Unternehmen im Baugewerbe benötigen Sie eine Berufsidentifikationskarte für Ihre Arbeitnehmer. Die „Carte d’identité professionnelle BTP“ ist vor Beginn der Entsendung nach Frankreich bei der „Union des caisses de France Congés Intempéries BTP“ unter Vorlage der Entsendeerklärung zu beantragen. Die Kosten für die Ausstellung der Karte liegen derzeit bei 9,80 € bei den Steuerbehörden.
Ihr Vorteil mit der InterGest France S.A.S: Wir übernehmen die Anmeldung bei der BTP und beantragen die BTP Karten pro Mitarbeiter.
DIE BESCHEINIGUNG A1
BEI DER ENTSENDUNG
NACH FRANKREICH.
Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sind Sie verpflichtet in Ihrem Land die Bescheinigung A1 zu beantragen. Bereits seit 2017 ist die Antragstellung bei Entsendungen nach Frankreich gesetzlich verpflichtend.
Mit der Bescheinigung A1 bestätigen Sie, dass Ihre Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Krankenversicherungsbeiträge zu leisten. Es gelten damit weiterhin die sozialrechtlichen Vorschriften des Mitgliedsstaates, in dem Ihre Mitarbeiter sonst ihren Beruf ausüben.
Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, bei dem zuständigen Träger in Ihrem Land den Vordruck A1 zu beantragen, wenn Sie Ihre Arbeitnehmer vorübergehend nach Frankreich entsenden.
Sollte die Bescheinigung A1 fehlen, wird dies mit einem Bußgeld von 3.428 € geahndet.
Das sollten Sie vor Ort beachten:
Während der Arbeiten vor Ort sollten Sie folgende Unterlagen mit sich führen:
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Personalausweis
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Reisepass
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Exemplar der Entsendebescheinigung
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A1-Bescheinigung
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Nachweis der Benennung eines Vertreters in Frankreich
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die Gehaltsabrechnungen aller Entsendeten bzw. Mindestlohnnachweise
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Stundenzettel und Arbeitsverträge
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gültiges Gesundheitszeugnis des Arbeitnehmers
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Vertrag zwischen Ihnen und dem Endkunden
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Nachweis der Registrierung des Unternehmens, das die Entsendung macht
Steuerangelegenheiten bei der Entsendung nach Frankreich
Hinsichtlich der Lohnsteuer gilt das deutsch-französische Doppelsteuerabkommen. Somit wird der Lohn sowohl in Frankreich als auch in Deutschland versteuert. Eine Ausnahme gibt es mit der 183-Tage-Regelung. Liegt eine Entsendung nach Frankreich in einem Zeitraum von 183 Tagen (summierend je Steuerjahr), müssen Mitarbeiter nicht in Frankreich steuerlich gemeldet werden. Auch vorübergehend in Frankreich tätige Betriebe sind in der Regel nicht steuerpflichtig.
Ihr Vorteil mit der InterGest France S.A.S: Wir können, gegen Aufpreis, die monatliche Steuermeldung und Archivierung übernehmen, damit Sie sich mit der Komplexität des Steuerwesens nicht befassen müssen.
Kümmern Sie sich bei einer Entsendung nach Frankreich um Ihre Aufträge – wir übernehmen den Papierkram
Wir von der InterGest France S.A.S übernehmen zuverlässig, unkompliziert und schnell alle Formalitäten rund um die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich für Sie. Ob Entsendebescheinigung oder Bescheinigung A1 – konzentrieren Sie sich auf die Planung und Umsetzung Ihres Projekts und wir besorgen Ihnen alle notwendigen Unterlagen. Bei uns profitieren Sie von der jahrzehntelangen Vernetzung in Frankreich. Wir sind transparent und legen großen Wert auf eine partnerschaftliche Arbeitsweise. Seit 50 Jahren stehen wir für Fachkompetenz und Zuverlässigkeit. Kontaktieren Sie uns. Weil unser Ziel Ihr sicherer Erfolg in Frankreich ist.